Ratgeber, aktualisiert März 2026

Genehmigung in Eigentümergemeinschaft und Mietwohnung

Im eigenen Einfamilienhaus brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung, solange die Lärmwerte am Nachbargrundstück eingehalten werden.

In der Wohnung sieht es anders aus: Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum, dort entscheidet die Eigentümerversammlung.

Kältetechnik Meister erklärt einem Paar die Förderung auf einem Tablet

Wer muss der Klimaanlage zustimmen?

Im eigenen Einfamilienhaus niemand, in der Eigentumswohnung die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit, in der Mietwohnung der Vermieter schriftlich. Entscheidend sind die Richtwerte der TA Lärm von 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts im allgemeinen Wohngebiet.

Im eigenen Einfamilienhaus brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung, solange die Lärmwerte am Nachbargrundstück eingehalten werden.

In der Wohnung sieht es anders aus: Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum, dort entscheidet die Eigentümerversammlung.

Wer muss zustimmen

SituationZustimmung nötig vonAufwandRechtsgrundlage
Eigenes EinfamilienhausniemandgeringLandesbauordnung, TA Lärm
Doppelhaushälfteniemand, Lärmwerte prüfengeringTA Lärm
EigentumswohnungEigentümerversammlung3 bis 6 MonateWohnungseigentumsgesetz Paragraf 20
MietwohnungVermieter schriftlich2 bis 6 WochenBürgerliches Gesetzbuch Paragraf 541
DenkmalschutzUntere Denkmalschutzbehörde2 bis 4 MonateDenkmalschutzgesetze der Länder

Schallrichtwerte nach TA Lärm

Maßgeblich ist der Wert am geöffneten Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums.

GebietTags 6 bis 22 UhrNachts 22 bis 6 UhrTypischer Mindestabstand
Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)4 Meter
Allgemeines Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)3 Meter
Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)2 Meter
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)1 Meter

So läuft der Antrag reibungslos

01

Unterlagen vorbereiten

Montageskizze, Datenblatt mit Schallwerten und Foto der geplanten Position machen den Antrag entscheidungsreif.

  • • Wir liefern die Skizze kostenfrei
  • • Schallwerte stehen im Datenblatt
02

Rückbau zusagen

Eine schriftliche Rückbauzusage bei Auszug räumt bei Vermietern die meisten Bedenken aus.

03

Lärmprognose beilegen

Abstand zum nächsten Nachbarfenster plus 39 dB(A) Nachtwert reichen meist als Nachweis nach TA Lärm.

04

Innenaufstellung als Alternative

Wenn die Fassade tabu bleibt, kommt ein Monoblock ohne Außengerät infrage, mit zwei Kernbohrungen von je 16 cm.

Was im Beschluss oder in der Vermietererlaubnis stehen sollte

Nennen Sie die genaue Position, die Farbe der Konsole und das Gerätemodell mit Schallleistungspegel. Das verhindert spätere Diskussionen.

Regeln Sie die Wartungspflicht mit einem jährlichen Intervall und die Haftung für Schäden an der Fassade.

Eine Rückbauklausel mit fachgerechtem Verschluss der Kernbohrung gehört in jede Erlaubnis für Mietwohnungen.

Wenn der Nachbar sich beschwert

Die Behörde misst am Immissionsort, also am Fenster des Nachbarn, nicht direkt am Gerät. Der Abstand senkt den Pegel um rund 6 dB(A) je Verdopplung.

Der Nachtmodus reduziert die Verdichterdrehzahl und damit den Pegel um 4 bis 6 dB(A). In fast allen geprüften Fällen reicht das aus.

Als letzte Maßnahme hilft eine Schallschutzhaube, sie kostet 280 € bis 480 € und senkt den Pegel um weitere 5 bis 8 dB(A).

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Eigentumswohnung mit Beschluss

Duo Split mit Montage
4.900 €
Schallprognose und Beschlussvorlage
0 €
BEG Zuschuss 50%
minus 2.450 €
Endpreis2.450 €

Beispiel 2: Mietwohnung mit Monoblock ohne Fassadeneingriff

Monoblock mit Montage
2.400 €
Zwei Kernbohrungen 16 cm
enthalten
Förderung
0 €
Endpreis2.400 €

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Häufige Fragen

Darf der Vermieter grundlos ablehnen?

Bei einem Eingriff in die Fassade ja, denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung nach Paragraf 541 Bürgerliches Gesetzbuch. Ohne Fassadeneingriff sind die Chancen deutlich besser.

Welche Mehrheit braucht die WEG?

Für bauliche Veränderungen genügt seit der Reform 2020 die einfache Mehrheit nach Paragraf 20 Wohnungseigentumsgesetz, die Kosten trägt aber der Antragsteller allein.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

In den meisten Bundesländern nicht. Ausnahmen gelten bei Denkmalschutz und in Gestaltungssatzungen einzelner Gemeinden.

Welche Lärmwerte gelten nachts genau?

Die TA Lärm setzt im reinen Wohngebiet 35 dB(A) nachts und 50 dB(A) tags an, im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) und 55 dB(A). Gemessen wird am Fenster des Nachbarn.

Wer haftet für Schäden an der Fassade?

Der Eigentümer, der die Anlage montieren lässt. Unsere Montagebetriebe sind mit 5 Millionen Euro Betriebshaftpflicht versichert, das Protokoll gehört zur Übergabe.

Muss die Anlage bei Auszug zurückgebaut werden?

Wenn die Erlaubnis das vorsieht, ja. Der Rückbau inklusive fachgerechtem Verschluss der Kernbohrung kostet 320 € bis 580 €, das Kältemittel muss nach F Gase Verordnung abgesaugt werden.

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  1. 1Gebäude und Räume
  2. 2Förder-Check
  3. 3Ihre Kontaktdaten

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